HomeOffice
Definition und Bedeutung
Als Homeoffice wird eine berufliche Tätigkeit bezeichnet, die in der privaten Wohnung des Arbeitnehmers oder Selbstständigen ausgeübt wird. Der Begriff ist steuerlich nicht eindeutig definiert, spielt aber in der Praxis eine zunehmende Rolle – insbesondere seit der Einführung der Homeoffice-Pauschale. Für viele Berufstätige stellt das Homeoffice heute eine reguläre Arbeitsform dar, die auch Auswirkungen auf Reisekosten und Abrechnungsprozesse hat.
Abgrenzung zum häuslichen Arbeitszimmer
Steuerlich wird zwischen dem sogenannten „häuslichen Arbeitszimmer“ und dem allgemeinen Homeoffice unterschieden. Ein häusliches Arbeitszimmer im engeren Sinn liegt nur dann vor, wenn ein eigener, ausschließlich beruflich genutzter Raum vorhanden ist. Für diesen gelten strengere Anforderungen, dafür können unter Umständen höhere Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Das Homeoffice dagegen umfasst auch Arbeiten vom Esstisch oder aus der Wohnzimmerecke – hier greift die Pauschale.
Homeoffice-Pauschale
Für Tage, an denen ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet wird, können aktuell 6 € pro Tag als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben angesetzt werden – bis zu einem Maximum von 1.260 € im Jahr. Diese sogenannte Homeoffice-Pauschale wurde dauerhaft ins Einkommensteuergesetz aufgenommen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b i. V. m. § 9 Abs. 5 EStG). Sie gilt unabhängig davon, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.
Reisekosten und Homeoffice
Fahrten von zu Hause zu einem Einsatzort außerhalb der Wohnung gelten nicht als Wege zur ersten Tätigkeitsstätte und können im Rahmen einer Auswärtstätigkeit mit Fahrtkosten und ggf. Verpflegungsmehraufwand angesetzt werden. Auch bei Geschäftsreisen aus dem Homeoffice heraus gelten dieselben Regelungen wie bei einer Tätigkeit vom Unternehmenssitz aus. Entscheidend ist die tatsächliche Abwesenheit von der Wohnung und der berufliche Anlass.
Erfassung in Spesenfuchs
Auch ohne klassische Reisekosten fallen im Homeoffice regelmäßig beruflich veranlasste Ausgaben an – etwa für Porto, Druckerpapier, Fachliteratur oder technische Hilfsmittel. Mit Spesenfuchs können Sie solche Einzelbelege einfach digital erfassen, korrekt zuordnen und automatisiert an die Buchhaltung übergeben. Das ermöglicht eine transparente und effiziente Abrechnung von Homeoffice-Kosten im Unternehmen.
Rechtliche Grundlage
Die Homeoffice-Pauschale ist gesetzlich geregelt in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und § 9 Abs. 5 EStG. Weitere Informationen finden Sie in den BMF-Schreiben sowie auf gesetze-im-internet.de.