Auslandsreise

Eine Auslandsreise liegt vor, wenn eine beruflich oder betrieblich veranlasste Reise in ein anderes Land als Deutschland führt. Sie spielt insbesondere im Zusammenhang mit Reisekosten, steuerlichen Pauschalen und der Abrechnung von Fremdwährungen eine wichtige Rolle.

Für Auslandsreisen gelten besondere steuerliche Regelungen, da sich Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und weitere Reisekosten von denen einer Inlandsreise unterscheiden können.

Abgrenzung zur Inlandsreise

Im Gegensatz zur Inlandsreise endet eine Auslandsreise nicht an der Landesgrenze des Arbeitgebers oder Wohnsitzstaates, sondern führt in einen ausländischen Staat. Maßgeblich für die steuerliche Behandlung ist dabei der jeweilige Aufenthaltsort.

Auch bei mehrtägigen Reisen mit mehreren Zielstaaten können unterschiedliche Pauschalen zur Anwendung kommen.

Reisekosten bei Auslandsreisen

Zu den typischen Reisekosten einer Auslandsreise zählen Fahrtkosten, Flugkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen sowie Nebenkosten wie Parkgebühren, Maut oder beruflich veranlasste Telefonkosten.

Verpflegungsmehraufwendungen und die Pauschalen für Übernachtungskosten bei Auslandsreisen sind länderspezifisch und wurden zum 1. Januar 2026 durch das Bundesministerium der Finanzen neu festgelegt. Maßgeblich ist jeweils der Aufenthaltsort um 24 Uhr. :contentReference[oaicite:0]{index=0}

Steuerliche Besonderheiten

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 5. Dezember 2025 die **Auslandspauschalen für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten ab dem 1. Januar 2026** bekannt gemacht. Diese sind bei der Reisekostenabrechnung anzuwenden. :contentReference[oaicite:1]{index=1}

Bei mehrtägigen Auslandsreisen gilt für den An- und Abreisetag der Pauschbetrag des Ortes, der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wird. Für Zwischentage ist der Pauschbetrag des jeweiligen Aufenthaltsortes maßgeblich. :contentReference[oaicite:2]{index=2}

Übernachtungspauschalen gelten nur für Arbeitgebererstattungen. Für den Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug sind in der Regel die tatsächlichen Übernachtungskosten relevant. :contentReference[oaicite:3]{index=3}

Auslandsreise in der Praxis

In der Praxis stellen Auslandsreisen erhöhte Anforderungen an die Abrechnung, insbesondere durch Fremdwährungen, unterschiedliche Mehrwertsteuersätze und länderspezifische Pauschalen. Eine sorgfältige Dokumentation ist daher besonders wichtig.

Digitale Reisekostenlösungen wie Spesenfuchs unterstützen Sie dabei, Auslandsreisen strukturiert zu erfassen, Belege auch in Fremdwährung revisionssicher zu dokumentieren und die jeweils gültigen Pauschalen korrekt zu berücksichtigen.

Weiterführende Informationen

BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei Auslandsreisen ab 1. Januar 2026 (PDF) – amtliche Übersicht der Pauschbeträge. :contentReference[oaicite:4]{index=4}

BMF-Seite mit Übersicht des aktuellen Schreibens (HTML) – offizielle Bekanntmachung. :contentReference[oaicite:5]{index=5}

Einkommensteuergesetz § 9 – Werbungskosten – rechtliche Grundlage für Verpflegungsmehraufwendungen und Reisekosten. :contentReference[oaicite:6]{index=6}

Auslandsreisen – Gabler Wirtschaftslexikon – lexikalische Einordnung und Hintergrundwissen.