Dreimonatsfrist

Definition und Bedeutung

Die Dreimonatsfrist ist eine steuerliche Regelung im Zusammenhang mit dem Verpflegungsmehraufwand bei beruflich bedingten Auswärtstätigkeiten. Sie legt fest, dass Verpflegungspauschalen an einem gleichbleibenden Tätigkeitsort maximal für drei Monate steuerfrei gezahlt oder geltend gemacht werden dürfen. Danach entfällt der Anspruch auf Pauschalen für diesen Ort, solange keine Unterbrechung eintritt.

Beginn und Ablauf der Frist

Die Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem die berufliche Tätigkeit an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte aufgenommen wird. Eine tageweise Anwesenheit genügt, um den Fristlauf auszulösen. Wird die Tätigkeit an demselben Ort innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten immer wieder aufgenommen, läuft die Frist weiter – auch wenn die Anwesenheit nur an einzelnen Tagen erfolgt.

Unterbrechung und Neubeginn

Wird die Tätigkeit an diesem Ort für mehr als vier Wochen unterbrochen, beginnt mit der Rückkehr an diesen Ort eine neue Dreimonatsfrist. Solche Unterbrechungen müssen vollständig sein, das heißt, es darf in diesem Zeitraum keine berufliche Anwesenheit an der betreffenden Tätigkeitsstätte erfolgen. Auch Urlaubszeiten oder Krankheit gelten nicht als Unterbrechung im Sinne der Regelung, da die Tätigkeit nur ruht.

Praktische Bedeutung bei der Reisekostenabrechnung

Für die Praxis bedeutet die Dreimonatsfrist, dass Verpflegungspauschalen wie 14 € oder 28 € nur zeitlich begrenzt angesetzt werden dürfen, wenn die Tätigkeit regelmäßig an einem bestimmten Ort außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte stattfindet. Wird die Dreimonatsfrist überschritten, dürfen für diesen Ort keine Verpflegungspauschalen mehr geltend gemacht werden – es sei denn, es liegt eine Unterbrechung von mehr als vier Wochen vor. Die Einhaltung der Frist muss bei der Abrechnung manuell geprüft und dokumentiert werden.

Rechtliche Grundlage

Die Dreimonatsfrist ist in § 9 Abs. 4a Satz 6 EStG geregelt und wird durch BMF-Schreiben konkretisiert. Die aktuelle Gesetzesfassung finden Sie auf gesetze-im-internet.de.