Verpflegungspauschalen 2026: Das ändert sich bei Auslandsreisen – Inland bleibt unverändert

Zum 1. Januar 2026 gelten neue Verpflegungspauschalen für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen. Grundlage ist das aktuelle BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten ab 2026. Zusätzlich wurden die Sachbezugswerte für Mahlzeiten und Unterkunft turnusgemäß angepasst.

Für Unternehmen, Selbstständige und reisende Mitarbeitende ist es wichtig, die neuen Werte korrekt anzuwenden, um steuerfreie Erstattungen rechtssicher abzurechnen.

Änderungen bei den Auslandspauschalen ab 2026 (Auszug)

Die Pauschbeträge für Auslandsreisen werden regelmäßig an das jeweilige Preis- und Kostenniveau angepasst. Zum 01.01.2026 hat das Bundesfinanzministerium zahlreiche Länderpauschalen geändert. Nachfolgend ein Auszug ausgewählter Anpassungen:

Land > 8 Std. 2025 > 8 Std. 2026 24 Std. 2025 24 Std. 2026 Übernachtung 2025 Übernachtung 2026
Niederlande 32,00 € 39,00 € 47,00 € 58,00 € 122,00 € 167,00 €
Schweiz 43,00 € 47,00 € 64,00 € 70,00 € 180,00 € 195,00 €
Irland 39,00 € 43,00 € 58,00 € 64,00 € 129,00 € 164,00 €
Vereinigte Arabische Emirate 44,00 € 54,00 € 65,00 € 81,00 € 156,00 € 169,00 €
China (Hongkong) 48,00 € 56,00 € 71,00 € 83,00 € 169,00 € 209,00 €

Hinweis: Die Tabelle zeigt ausgewählte Länder mit deutlichen Anpassungen der Auslandspauschalen zum 01.01.2026 (gegenüber 2025). Maßgeblich sind die Werte des BMF-Schreibens.

Inlandspauschalen 2026: Keine Änderung zum Vorjahr

Für Inlandsdienstreisen bleiben die Verpflegungspauschalen unverändert gegenüber 2025. Es gelten weiterhin folgende Beträge:

  • 14 Euro bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden
  • 14 Euro für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Dienstreisen
  • 28 Euro bei einer Abwesenheit von 24 Stunden

Diese Pauschalen können weiterhin steuerfrei im Rahmen der Reisekostenabrechnung erstattet werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Neue Sachbezugswerte ab 2026

Zusätzlich zu den Pauschalen wurden die Sachbezugswerte für Mahlzeiten und Unterkunft zum 01.01.2026 angepasst. Sie sind relevant, wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten oder Übernachtungen unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt und betreffen die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbewertung.

Diese Werte kommen insbesondere bei:

  • gestellten Frühstücken im Hotel
  • Firmenveranstaltungen
  • Schulungen und Dienstreisen

zum Einsatz.

Spesenfuchs berücksichtigt die Pauschalen und Sachbezugswerte 2026

Spesenfuchs stellt sicher, dass alle Verpflegungspauschalen und Sachbezugswerte ab 2026 korrekt berücksichtigt werden. Änderungen bei Auslandsreisen, Kürzungen bei gestellten Mahlzeiten sowie die unveränderten Inlandspauschalen fließen automatisch in die Reisekostenabrechnung ein.

Unternehmen profitieren dadurch von:

  • rechtssicheren Abrechnungen
  • geringerem manuellen Aufwand
  • klarer Nachvollziehbarkeit für Buchhaltung und Steuerberatung
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