Wer beruflich viel unterwegs ist, kennt das Problem: Auf Geschäftsreisen entstehen zusätzliche Verpflegungskosten, die im Alltag nicht anfallen. Um diese auszugleichen, sieht der Gesetzgeber den sogenannten Verpflegungsmehraufwand vor. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Verpflegungspauschale 2025 richtig berechnen, welche aktuellen Pauschalen gelten – und wie Spesenfuchs Ihnen eine einfache, digitale Lösung zur Reisekostenabrechnung bietet.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht für Unternehmen. Diese Pflicht betrifft insbesondere den B2B-Bereich und soll die Digitalisierung des Rechnungswesens vorantreiben. In diesem Zusammenhang gewinnen verschiedene E-Rechnungsformate wie ZUGFeRD und XRechnung an Bedeutung. Ein Vergleich dieser Formate verdeutlicht ihre spezifischen Merkmale und Einsatzbereiche.

E-Rechnungspflicht! Belege können jetzt im ZUGFeRD-Format verarbeitet werden.

Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Die ursprüngliche Erhöhung der Inlandspauschalen wurde gestrichen. Somit gelten die bisherigen Pauschalen für Deutschland auch 2024.

Ab 01.01.2023 steigen die Verpflegungsmehraufwendungen für Reisekosten im Ausland. Die Reisekostenpauschalen für Inlandsreisen erhöhen sich nicht.
Die Sachbezugswerte werden 2023 ebenfalls erhöht.

Wenn man schon geschäftlich auf Reisen gehen muss, sollte man sich die Gelegenheit, Steuern zu sparen, nicht entgehen lassen.

Unterschied zwischen Entfernungs­pauschale und Kilometergeld.
Achtung: Keine Änderungen bei den Reisekosten!