Ab 01.01.2023 steigen die Verpflegungsmehraufwendungen für Reisekosten im Ausland. Die Reisekostenpauschalen für Inlandsreisen erhöhen sich nicht.
Die Sachbezugswerte werden 2023 ebenfalls erhöht.
Ab 01.01.2023 steigen die Verpflegungsmehraufwendungen für Reisekosten im Ausland. Die Reisekostenpauschalen für Inlandsreisen erhöhen sich nicht.
Die Sachbezugswerte werden 2023 ebenfalls erhöht.