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Wer beruflich viel unterwegs ist, kennt das Problem: Auf Geschäftsreisen entstehen zusätzliche Verpflegungskosten, die im Alltag nicht anfallen. Um diese auszugleichen, sieht der Gesetzgeber den sogenannten Verpflegungsmehraufwand vor. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Verpflegungspauschale 2025 richtig berechnen, welche aktuellen Pauschalen gelten – und wie Spesenfuchs Ihnen eine einfache, digitale Lösung zur Reisekostenabrechnung bietet.

Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Die ursprüngliche Erhöhung der Inlandspauschalen wurde gestrichen. Somit gelten die bisherigen Pauschalen für Deutschland auch 2024.

Ab 01.01.2023 steigen die Verpflegungsmehraufwendungen für Reisekosten im Ausland. Die Reisekostenpauschalen für Inlandsreisen erhöhen sich nicht.
Die Sachbezugswerte werden 2023 ebenfalls erhöht.

Wenn man schon geschäftlich auf Reisen gehen muss, sollte man sich die Gelegenheit, Steuern zu sparen, nicht entgehen lassen.

Auf Ihren Geschäftsreisen fallen Ausgaben für Essen, Übernachtungen & Co. an. Wenn Sie eine Reisekostenabrechnung erstellen, können Sie Ihre Reisekosten geltend machen und sich diese von Ihrem Arbeitgeber zurückerstatten lassen, bzw. gegenüber dem Finanzamt Steuern sparen. Wir erklären Ihnen, was Reisekosten beinhalten und wie Sie die Reisekosten Software Spesenfuchs dabei unterstützt.

Mit dem DATEV-Export stellen Sie Ihrem Steuerberater alle relevanten Buchungsdaten Ihrer Reisekostenabrechnungen ganz einfach zur Verfügung. DATEV ist ein gängiges Format unter den Steuerberatern. Somit können Sie sich sicher sein, dass Ihr Steuerberater damit arbeiten kann. Und weil Ihr Steuerberater Ihre Reisekostenabrechnungen schneller verbuchen kann, sparen Sie Kosten.