Mit der Entfernungspauschale, inoffiziell auch Pendlerpauschale genannt, können Sie 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als einfache Strecke von der Steuer absetzen. Belege sind hierzu nicht erforderlich.
Ab 2021 gilt für Pendler ab dem 21. Entfernungskilometer eine höhere Entfernungspauschale:
- für das Jahr 2021: 0,35 Euro und
- ab 2022 bis 2026: 0,38 Euro.
Gesetzlich geregelt ist die Entfernungspauschale im Einkommensteuergesetz (§ 9 Abs. 1 bis 4 EStG).
Die erhöhte Entfernungspauschale gewährt das Finanzamt, weil die Einführung eines CO2-Preises ab 2021 zu höheren Spritpreisen führt. Das belastet insbesondere Autofahrer, die längere Wegstrecken zur Arbeit haben.
Achtung: Keine Änderungen bei den Reisekosten!
Bei den Reisekosten ändert sich nichts. Unverändert können auch im Jahr 2024 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer steuerfrei erstattet oder in der Steuererklärung als Werbungskosten abgezogen werden.