Das Thema Sachbezug und Reisekosten sorgt immer wieder für Verwirrung.
Seit der Reisekostenreform 2014 gibt es eine neue, eindeutige Regelung für den Zusammenhang zwischen Sachbezügen und Reisekosten, den wir im Folgenden erklären.
Was sind Sachbezüge?
Sachbezüge sind Güter und Dienstleistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bargeldlos als Bonus zur Verfügung stellt. Dies kann die private Nutzung eines Dienstwagens oder ein Sachgeschenk sein. Auch die kostenlose oder verbilligte Verpflegung in der hauseigenen Kantine ist ein Sachbezug. Der Vorteil des Sachbezuges ist, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter finanziell unterstützt, ohne dass der Mitarbeiter dafür Steuern abführen muss. Der Wert sämtlicher Sachbezüge zusammengerechnet darf einen bestimmten Betrag im Monat nicht überschreiten. Dieser Betrag ändert sich in der Regel jährlich.
Wo ist hier der Zusammenhang zur Reisekostenabrechnung?
Man könnte meinen, dass die steuerfreien Pauschalen ebenfalls Sachbezüge sind. Das ist jedoch nicht der Fall. Vor der Reisekostenreform 2014 gab es die Möglichkeit, die Mahlzeiten als Sachbezug zu versteuern, anstatt diese von der Verpflegungspauschalen abzuziehen. Das war steuerlich attraktiver für den Mitarbeiter. Dieses Vorgehen ist heute nicht mehr erlaubt.
In dem Fall jedoch, wenn ein Mitarbeiter kürzer als 8 Stunden beruflich unterwegs ist (also keinen Anspruch auf einen Verpflegungsmehraufwand hat) und der Arbeitgeber eine Mahlzeit für ihn übernimmt, gilt dies als Sachbezug. In diesem Fall muss der Sachbezug innerhalb der Lohn- und Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters versteuert werden. Auch diese Beträge ändern sich jedes Jahr.
Spesenfuchs übernimmt sowohl die Entscheidung, ob ein Sachbezug angesetzt werden muss oder nicht, für Sie ganz automatisch.