Ab dem 01.01.2026 gilt für Speisen in der Gastronomie wieder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7%. Welche Auswirkungen das auf Bewirtungskosten, Geschäftsessen und Reisekosten hat – und wie Spesenfuchs die gesetzliche Änderung automatisch berücksichtigt – erfahren Sie in diesem Beitrag.

Zum 1. Januar 2026 treten neue Verpflegungspauschalen und Sachbezugswerte in Kraft. Während die Inlandspauschalen unverändert bleiben, hat das Bundesfinanzministerium die Auslandspauschalen für zahlreiche Länder angepasst. In diesem Beitrag erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen und erfahren, wie Spesenfuchs die neuen Werte bereits berücksichtigt.

Wenn Unternehmen mobile Mitarbeiter beschäftigen, werden Buchhaltung und Reisekostenabrechnung schnell zum Problem. Insbesondere bei mehreren Außendienstmitarbeitern und unter komplexen Reiserichtlinien geraten Excel-Tabellen, E-Mail-Postfächer oder einzelne Buchhaltungszugänge schnell an ihre Grenzen. Besser ist dann ein System geeignet, das alle Informationen sinnvoll miteinander verbindet, vom Beleg über die Genehmigung bis zur finalen Rechnung.

Wer beruflich viel unterwegs ist, kennt das Problem: Auf Geschäftsreisen entstehen zusätzliche Verpflegungskosten, die im Alltag nicht anfallen. Um diese auszugleichen, sieht der Gesetzgeber den sogenannten Verpflegungsmehraufwand vor. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Verpflegungspauschale 2025 richtig berechnen, welche aktuellen Pauschalen gelten – und wie Spesenfuchs Ihnen eine einfache, digitale Lösung zur Reisekostenabrechnung bietet.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht für Unternehmen. Diese Pflicht betrifft insbesondere den B2B-Bereich und soll die Digitalisierung des Rechnungswesens vorantreiben. In diesem Zusammenhang gewinnen verschiedene E-Rechnungsformate wie ZUGFeRD und XRechnung an Bedeutung. Ein Vergleich dieser Formate verdeutlicht ihre spezifischen Merkmale und Einsatzbereiche.

E-Rechnungspflicht! Belege können jetzt im ZUGFeRD-Format verarbeitet werden.

Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Die ursprüngliche Erhöhung der Inlandspauschalen wurde gestrichen. Somit gelten die bisherigen Pauschalen für Deutschland auch 2024.

Ab 01.01.2023 steigen die Verpflegungsmehraufwendungen für Reisekosten im Ausland. Die Reisekostenpauschalen für Inlandsreisen erhöhen sich nicht.
Die Sachbezugswerte werden 2023 ebenfalls erhöht.