Sind Sie auf dem Laufenden, was das Konjunkturpaket mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz angeht? Dies betrifft Ihre Reisekostenabrechnung in Bezug auf Bewirtungsbelege und Hotelbelege.
Wussten Sie, dass sich die Verpflegungsmehraufwendungen für Deutschland in 2020 ändern? Bei 24-stündiger Abwesenheit erhöhen sich diese von 24 auf 28 Euro. Bei mehr als achtstündiger Abwesenheit und (im Falle von mehrtägigen Abwesenheiten) am An- und Abreisetag erhöhen sich diese von 12 auf 14 Euro.
Beim Einsatz von Spesenfuchs können Sie sich entspannt zurücklehnen. Wir übernehmen sämtliche gesetzlichen Änderungen im System für Sie und so können Sie stets sicher sein, dass Sie die für jeweiligen Reisezeitpunkt korrekten Werte verwenden.
Viele Anwender, vor allem in kleineren Unternehmen oder Selbstständige nutzen Excel für die Reisekostenabrechnung. In diesen Fall werden derartige Änderungen oftmals nicht bemerkt, die Excel Sheets berechnen dann falsche Werte.