Die Änderungen im Detail:
- Bewirtungsbelege erhalten, wenn es sich um eine Bewirtung im Zeitraum 1.7.2020 – 30.6.2021 in Deutschland handelt, ein zweites Feld für einen weiteren Betrag für Getränke. So können Sie auch in Zukunft eine Bewirtung in einem Schritt eingeben und müssen den Beleg nicht splitten. Im Feld für die Mahlzeit wird der zum Belegdatum gültige reduzierte Mehrwertsteuersatz angeboten und das Feld für die Getränke ist mit dem zum Belegdatum gültigen vollen Mehrwertsteuersatz vorbelegt.
- Auch bei den Hotelbelegen bietet Spesenfuchs auch im Falle einer Übernachtung in Deutschland mit Frühstück im Zeitraum 1.7.2020 – 30.6.2021 ein drittes Feld für die Getränke an. Also brauchen Sie auch im Falle einer Hotelübernachtung mit Frühstück keinen Split von Belegen für Getränke und Frühstück machen, sondern können alle Daten in einem Beleg angeben.
In den Berichten werden alle Daten entsprechend korrekt ausgegeben.