Senkung der Mehrwertsteuer

Durch den Beschluss der großen Koalition vom 03.06.2020 wurde die Mehrwertsteuer in Deutschland ab dem 1. Juli 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetz gesenkt. Der ermäßigte Steuersatz betrug statt 7% nur noch 5%. Diese Maßnahme endete zum 31.12.2020.
Weiter wurde die Mehrwertsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen vom vollen auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz reduziert. Diese Maßnahme endet nach Verlängerung am 31.12.2023.
Dies bedeutet für Ihre Reisekostenabrechnung, dass Sie bis zum 31.12.2023 Belege für Bewirtungen mit einem Betrag für Getränke und einem Betrag für Mahlzeiten erhalten werden – mit jeweils unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen.
Bei den Hotelbelegen verhält sich die Situation analog: der Betrag für das Frühstück kann nicht mehr mit einem Feld abgedeckt werden, das das Frühstück aus einer Mahlzeit mit Getränken besteht.
Die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer durch das Konjunkturpaket mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz hat somit schnelle Anpassungen erforderlich gemacht. Das Spesenfuchs Team hat sich darum gekümmert, dass Sie auch künftig Ihre Belege korrekt eingeben und Ihre Reisekosten richtig abrechnen können.

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Die Änderungen im Detail:

  1. Bewirtungsbelege erhalten, wenn es sich um eine Bewirtung im Zeitraum 1.7.2020 – 31.12.2023 in Deutschland handelt, ein zweites Feld für einen weiteren Betrag für Getränke. So können Sie auch in Zukunft eine Bewirtung in einem Schritt eingeben und müssen den Beleg nicht splitten. Im Feld für die Mahlzeit wird der zum Belegdatum gültige reduzierte Mehrwertsteuersatz angeboten und das Feld für die Getränke ist mit dem zum Belegdatum gültigen vollen Mehrwertsteuersatz vorbelegt.
  2. Auch bei den Hotelbelegen bietet Spesenfuchs auch im Falle einer Übernachtung in Deutschland mit Frühstück im Zeitraum 1.7.2020 – 31.12.2023 ein drittes Feld für die Getränke an. Also brauchen Sie auch im Falle einer Hotelübernachtung mit Frühstück keinen Split von Belegen für Getränke und Frühstück machen, sondern können alle Daten in einem Beleg angeben.

In den Berichten werden alle Daten entsprechend korrekt ausgegeben.

Bewirtung Corona Mehrwertsteuer