Definition und Bedeutung
Abzugsfähige Bewirtungskosten sind Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Sie entstehen typischerweise bei Geschäftsessen mit Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern oder bei Verhandlungen. Damit solche Kosten abzugsfähig sind, müssen sie nachweislich betrieblich veranlasst sein und ordentlich dokumentiert werden.
Abgrenzung: Geschäftsessen vs. Mitarbeiterbewirtung
Bewirtungen werden steuerlich unterschieden:
- Geschäftlich veranlasste Bewirtung: z. B. mit Kunden, zu 70 % abzugsfähig (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG)
- Bewirtung von Mitarbeitenden: z. B. im Rahmen von Schulungen, Dienstreisen oder Betriebsfeiern → in der Regel zu 100 % abzugsfähig
- Private oder repräsentative Bewirtung: nicht abzugsfähig
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Damit Bewirtungskosten steuerlich berücksichtigt werden können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Nachweis der betrieblichen Veranlassung (z. B. geschäftliches Treffen, Vertragsverhandlung)
- Bewirtungsbeleg mit vollständigem maschinellem Rechnungsdruck (inkl. Datum, Ort, Betrag, Steuern)
- Eigenhändiger Nachweis über Anlass und Teilnehmer auf dem Beleg oder einem ergänzenden Formular
- Keine unangemessenen Aufwendungen (Luxusbewirtung wird abgelehnt)
Steuerliche Behandlung
Bei geschäftlich veranlassten Bewirtungen sind 70 % der Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar. Die enthaltene Umsatzsteuer ist bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Belegs in voller Höhe vorsteuerabzugsfähig (§ 15 UStG). Bewirtungen im Rahmen einer Dienstreise sind gesondert zu behandeln und können ggf. zusätzlich zur Verpflegungspauschale geltend gemacht werden – dabei ist eine Kürzung der Pauschale erforderlich.
Funktion in Spesenfuchs
In Spesenfuchs können Sie Bewirtungskosten inklusive Beleg, Teilnehmerkreis und Anlass dokumentieren und als eigene Auslagenposition erfassen. Bei Geschäftsessen mit externen Personen wird automatisch die steuerlich zulässige Kürzung auf 70 % berücksichtigt. Für interne Mitarbeiterbewirtung erfolgt die Behandlung mit 100 %. Spesenfuchs ermöglicht die automatische Erstellung eines Bewirtungsbelegs, inklusive Unterschrift, Anlass, Ort und teilnehmender Personen. Weitere Informationen zur Eingabe finden Sie in der Support-Anleitung zur Belegerfassung.
Typische Fehler
- Kein vollständiger Bewirtungsbeleg
- Fehlender Nachweis von Anlass und Teilnehmern
- Verwechslung zwischen geschäftlicher und privater Bewirtung
- Kürzung der Verpflegungspauschale bei Dienstreisen unterbleibt