Individuelle Pauschalen

Grundsätzlich gibt der Gesetzgeber für jedes Land, in das Sie geschäftlich reisen, Pauschalbeträge vor, die von der Steuer befreit sind. Doch auch darüber hinaus können Sie und Ihre Mitarbeiter durch die Reisekostenabrechnung steuerlich profitieren, denn bis zum doppelten Betrag sind die Verpflegungspauschalen nur mit 25% zu versteuern.

Definieren Sie beliebig viele Spesengruppen, um Ihre individuellen Pauschalen zu organisieren. So können Sie z.B. eine Spesengruppe für Messen oder Montage definieren oder Spesengruppen für bestimmte Personengruppen anlegen. Damit können Sie individuelle Pauschalen beispielsweise für das Management oder den Vertrieb ganz einfach verwalten.

Spesengruppen
Individuelle Pauschalen

Spesenfuchs kann die gesetzliche Pauschale nach Ihren Wünschen prozentual erhöhen oder verringern. Eine Erhöhung der gesetzlichen Pauschale um einen fixen Betrag ist ebenso möglich wie ein fixer Betrag unabhängig von den Ländern, die bereist werden.

Wenn Sie weniger als die gesetzlichen Pauschalen oder keine Pauschalen gewähren wollen, können Sie auch das in den Spesengruppen einstellen. Hier erlaubt Ihnen eine weitere nützliche Funktion, die Werbungskosten auszuweisen. Damit können Ihre Mitarbeiter, ohne weitere Berechnungen anstellen zu müssen, die Verpflegungspauschalen über ihre Steuererklärung geltend machen.

In machen Fällen kann es sinnvoll sein, dass Sie einzelne Tage mit einer anderen Spesengruppen und somit anderen Pauschalen abrechnen wollen und nicht die ganze Reise mit einer Spesengruppe. Auch hier bietet Spesenfuchs eine Lösung, da Sie sich für eines der beide Modelle entscheiden können – eine Spesengruppe pro Reise oder auswählbar für die einzelnen Tage der Reise.

Und egal wie Sie sich Ihre Spesengruppen konfigurieren, Spesenfuchs sorgt dafür, dass die korrekten Beträge und Steuern in der Buchhaltung oder Lohnabrechnung landen.