Fahrten

Für beruflich veranlasste Fahrten mit dem privaten Fahrzeug im Rahmen einer Geschäftsreise können, ohne dem Finanzamt einzelne Kosten nachzuweisen zu müssen, über die Kilometerpauschale 0,30 € pro gefahrenem Kilometer geltend gemacht werden. Andere motorbetriebene Fahrzeuge dürfen mit 0,20 €/km pauschal abgerechnet werden. Fahrradfahrer gehen leider noch leer aus.

Früher durfte die Pauschale erhöht werden, wenn Beifahrer mitgenommen wurden. Diese Regelung ist entfallen.

Mit Spesenfuchs brauchen Sie keinen Aufwand in die Recherche nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen investieren.  Geben Sie einfach Ihre Fahrten ein, Spesenfuchs rechnet für Sie die Beträge aus und gibt sie auf den entsprechenden Berichten und Exporten aus.

Sie können gefahrene Kilometer mit dem PKW auch mit individuellen km-Sätzen abrechnen. Hinterlegen Sie dazu einfach für jeden Benutzer seinen individuellen km-Satz. Spesenfuchs berechnet für Sie die Beträge und gibt zusätzlich die zu versteuernden Beträge in den Berichten aus.

Spesenfuchs berechnet Ihre gefahrenen Kilometer automatisch. Sie geben nur Start und Ziel einer Fahrt ein und erhalten auf einer übersichtlichen Karte die Route angezeigt. Sie sind die gleiche Strecke auch zurückgefahren? Dann hinterlegen Sie zusätzlich das Datum der Rückfahrt. Mit einem Klick wird die Route berechnet und die gefahrenen Kilometer in Ihre Reisekosten­abrechnung übernommen.

Automatische_Routenberechnung_Spesenfuchs

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