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Zum 1. Januar 2026 treten neue Verpflegungspauschalen und Sachbezugswerte in Kraft. Während die Inlandspauschalen unverändert bleiben, hat das Bundesfinanzministerium die Auslandspauschalen für zahlreiche Länder angepasst. In diesem Beitrag erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen und erfahren, wie Spesenfuchs die neuen Werte bereits berücksichtigt.

Wenn Unternehmen mobile Mitarbeiter beschäftigen, werden Buchhaltung und Reisekostenabrechnung schnell zum Problem. Insbesondere bei mehreren Außendienstmitarbeitern und unter komplexen Reiserichtlinien geraten Excel-Tabellen, E-Mail-Postfächer oder einzelne Buchhaltungszugänge schnell an ihre Grenzen. Besser ist dann ein System geeignet, das alle Informationen sinnvoll miteinander verbindet, vom Beleg über die Genehmigung bis zur finalen Rechnung.

Wer beruflich viel unterwegs ist, kennt das Problem: Auf Geschäftsreisen entstehen zusätzliche Verpflegungskosten, die im Alltag nicht anfallen. Um diese auszugleichen, sieht der Gesetzgeber den sogenannten Verpflegungsmehraufwand vor. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Verpflegungspauschale 2025 richtig berechnen, welche aktuellen Pauschalen gelten – und wie Spesenfuchs Ihnen eine einfache, digitale Lösung zur Reisekostenabrechnung bietet.

Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Die ursprüngliche Erhöhung der Inlandspauschalen wurde gestrichen. Somit gelten die bisherigen Pauschalen für Deutschland auch 2024.

Ende der Mehrwertsteuersenkung, Erhöhung von Pauschalen und Sachbezug. Was ist neu 2021?

Eine Übersicht über die verschiedenen Dateiformate anhand einer Reisekostenabrechnung.

Mit dem DATEV-Export stellen Sie Ihrem Steuerberater alle relevanten Buchungsdaten Ihrer Reisekostenabrechnungen ganz einfach zur Verfügung. DATEV ist ein gängiges Format unter den Steuerberatern. Somit können Sie sich sicher sein, dass Ihr Steuerberater damit arbeiten kann. Und weil Ihr Steuerberater Ihre Reisekostenabrechnungen schneller verbuchen kann, sparen Sie Kosten.

Durch den Beschluss der großen Koalition vom 03.06.2020 wurde die Mehrwertsteuer in Deutschland ab dem 1. Juli 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetz gesenkt. Der ermäßigte Steuersatz beträgt nun statt 7% nur noch 5%.