Definition und Bedeutung
Eine Inlandsreise ist eine beruflich veranlasste Reise innerhalb Deutschlands. Sie zählt steuerlich zu den Auswärtstätigkeiten und kann Reisekosten wie Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand oder Reisenebenkosten nach sich ziehen. Entscheidend ist, dass der Reisende außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte und außerhalb der eigenen Wohnung tätig wird.
Unterschied zur Auslandsreise
Im Gegensatz zur Auslandsreise gelten bei einer Inlandsreise die deutschen Verpflegungspauschalen und steuerlichen Regelungen. Die Reisedauer und der Ort der Tätigkeit bestimmen, welche Pauschalen und Kosten angesetzt werden können. Für Inlandsreisen gibt es bundeseinheitliche Pauschbeträge, während bei Auslandsreisen länderspezifische Sätze Anwendung finden.
Verpflegungspauschalen bei Inlandsreisen
Bei einer Inlandsreise können für jeden vollen Abwesenheitstag 28 € angesetzt werden. Für An- und Abreisetage sowie bei Abwesenheiten über acht Stunden gilt die Pauschale von 14 €. Die Pauschalen gelten unabhängig davon, ob tatsächlich Verpflegungskosten angefallen sind, solange die berufliche Abwesenheit nachgewiesen werden kann.
Weitere erstattungsfähige Kosten
Neben dem Verpflegungsmehraufwand können auch Fahrtkosten mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer sowie Übernachtungskosten und Reisenebenkosten geltend gemacht werden. Für Übernachtungen ohne Beleg steht Angestellten eine pauschale Übernachtungskostenvergütung von 20 € zur Verfügung. Wichtig ist stets die ordnungsgemäße Dokumentation.
Digitale Abrechnung mit Spesenfuchs
Spesenfuchs unterstützt Sie bei der Abrechnung von Inlandsreisen, indem Sie Belege, Pauschalen und Fahrten digital erfassen und automatisch zuordnen können. Durch die Anbindung an Exportschnittstellen wie DATEV oder Buchhaltungsprogramme wird der Aufwand für Reisekostenabrechnungen erheblich reduziert und steuerlich korrekt abgebildet.
Rechtliche Grundlage
Die steuerliche Behandlung von Inlandsreisen richtet sich nach § 9 EStG sowie den aktuellen BMF-Schreiben zum Thema Reisekosten. Eine Übersicht finden Sie auf gesetze-im-internet.de.